Mittwoch, 17. Juni 2026

Abitur- Entlassfeier

 

 


Am Korbacher Gymnasium Alte Landesschule gibt es eine schöne Tradition. Zur Entlassfeier der Abiturienten werden auch Ehemalige geladen, die ein Abiturjubiläum feiern, zum Beispiel 

ihr Abitur vor 40, 50 oder 60 Jahren. 

Da das Korbacher Gymnasium Ende des 16. Jahrhunderts gegründet wurde und in dem Gebäude eines Klosters untergebracht war, lohnt sich ein Blick tief in die Geschichte der Schule. Wir verdanken Dr. Bernd Kröpelin, dem ehemaligen Schüler und Lateinlehrer an der Alten Landesschule das Verständnis für eine besondere Gerichtsurkunde (Urfehdebrief), die sich im Stadtarchiv befindet.


Der Schüler Bernstorff bekennt darin, dass er den Rektor der Schule mit einer Schmähschrift beleidigte, eine Schülerrevolte anzettelte und das Schulgefängnis mit einer Axt aufschlug, um seine Kameraden zu befreien. Das war im Jahr 1589. 

Die Urkunde von damals ist auf Pergament handgeschrieben und für den heutigen Leser kaum zu entziffern.

Dr. Kröpelin hat den Urkundentext wortgetreu wiedergegeben und mit Anmerkungen versehen.

Man findet den Text in einer Sammlung von Urfehdebriefen, die das Korbacher Stadtarchiv im Jahr 1989 herausgegeben

 hat.


  • Fridericus Bernsdorff von Schwerdtstadt in Döring
    (Thüringen).
  • Bernsdorff hat unter seinen Mitschülern am Gymnasium in Corbach eine Verschwörung angestiftet und eine Schmähschrift gegen den Rektor verfaßt. Außerdem beschädigte er die Pforte des Klosters und versuchte, die im Karzer inhaftierten Schüler zu befreien.
  • Siegler: Melchior Lycaula, Notarius publicus. Bürger und
    verordneter Scholarch der Schule zu Corbach -
    (Aufgedrücktes Papiersiegel)•


F. B. bekennt, "obwohl ich mich anhero gen Corbach begeben, Gemüts und Meinunge, gute freie Künste und Sitten zu stu-dieren, zu lernen und zu prosequiren (= verfolgen), zu welchem Behuf ich dem Herrn Rectori Magistro Regenero Langio, mich, wie einem gehorsamen, frommen und redlichen Studenten

eignet und gebühret zu verhalten, angelool, so nab ich doch leider den Satan und mein sundhaftiges Fleisch so weit verführen lassen, daß ich itztberürter (= obengenannt) meiner Angelöbnis zuwider, neben andern meinen Condiscipuln (= Mitschüler), eine Conspiration und conjuration (= Ver-schwörung) angestiftet und geführet, und ein Famoßschrift (= Schmähschrift) an den Herrn Rectorem ausgehen lassen, und dann vors ander die Pforten am Closter, als einem ge-freieten Hause, mit einer Axt mit Gewalt aufzuschlagen un-terstanden, auch das Schloß vorm Carcere Scholastico (Schul-Karzer) in bemelten gefreieten Hause vi (= unrecht-mäßig) und de facto (= eigenmächtig) entzwei geschlagen, und die darin gefänglich gehaltenen studiosos (= Studenten) herauslangen wollen, welcher Gewaltthaten halber, und daß ich mich auch vor ein membrum scholae (= Mitglied der Schule) nicht erkennen und coercitioni rectoris (= Strafe des Rektors) untergeben wollen, ich in der ersamen vorsichtig und wohlweisen Herrn Bürgermeister und Rats der Städte Corbach Haft und Gefängnis kommen und etliche Tage darin enthalten worden.

Wie wohl ich nun mit vorgedachter meiner Mißhandelunge ver-schuldet, daß ein ehrbar Rat vorgedachter Städte, mich vor Peinlich Halßgericht gestellt, und die Schärfe des Rechtens gegen mich gebraucht hätte, welches mir besorglich zu schwer gefallen wäre, so haben doch ihre ehr. w. solche Schärfe günstiglich remittiren (= erlassen), und meine Übertretung mit einer ansehnlichen Summe Geldes gebüßet sehen wollen.

Als ich aber dieselbe auch Armut halber nicht erlegen können, haben Ihre Ehrb. W. mich sowohl deroselben als auch des peinlichen Rechtsstandes auf mein unterdienstlichs. durch Gott emsigs Bitten, auch anderer und sonderlich der Schule Intercession und Vorbitt, sofern erlassen, daß ich

dero, von mir und andern meinen Commilitonen (= Studienge-nossen) wider den Herrn rectorem M. Langium gepflogener conjuration und divulgirter (= verbreiteter) Famoßschrift wegen, in Namen dero wolgebornen Herrn aller Grafen zu Waldeck meiner gnädigen Herrn, und dann der Städte Corbach, die Grafschaft Waldeck und Städte Corbach verloben und verschworen sollen, wie ich dann demnach einen leiblichen Eid getan und geschworen, die Tage meines Lebens in die Grafschaft Waldeck und Städte Corbach nicht zu kommen..."


Im Zusammenhang mit dieser Urfehde heißt es in Wolgang Med-dings Stadtgeschichte (S. 172) :

"Disziplinargesetze für Schüler und Lehrer wurden bereits 1578 von Dr. Copius in einer Schulordnung gegeben. Danach stand es dem Rektor zu, für leichtere Vergehen mit dem Stock zu strafen. Die Lehrer durften hierfür nur die Rute gebrauchen, doch wurde gegen die Schüler der oberen Klassen meist auf Geldstraße erkannt. Kapitalverbrechen zu bestrafen stand jedoch nur dem Bürgermeister und Rat zu. Als der zweite Rektor des Gymnasiums, Lange, 1589 neue Schulgesetze einführte, kam es zu lebhaften Tumulten der Schüler, die Versammlungen abhielten, nach Freiheit schrien und den neu eingeführten Karzer erbrachen. Mit Hilfe der Scholarchen wurde der Vorfall beigelegt, die Haupträdelsführer jedoch von der Schule verwiesen. Andere verließen freiwillig die Schule.




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